Der Lehrer - Blog

Das Referendariat – Lehrproben, Staatsexamen und jetzt noch den Kopf haben für Versicherungskram?

Was soll ich tun, wenn ich mit meinem Master of Education bzw. Staatsexamen fertig bin und unmittelbar vor meinem Referendariat stehe?

Diese Fragen stellen sich viele meiner Kunden und sind eher ratlos. Während der Studienzeit hatten sie vielleicht mal einen Vortrag, aber bei diesem haben sie nur mit einem Ohr zugehört, weil für sie alles noch weit entfernt war und aktuell total uninteressant.

Schneller als man denkt ist dann die Zeit gekommen, bei der man überlegen muss: „Okay was benötige ich nun wirklich?“.

Zunächst muss geklärt werden, welchen Status Du als Beamtenanwärter hast.

In deinem Referendariat hast du in die Stellung als „Beamter auf Widerruf“. Was bedeute das?

„Das Beamtenverhältnis auf Widerruf ist jederzeit durch den Dienstherrn widerrufbar und endet mit dem Bestehen oder endgültigen Durchfallen der Laufbahnprüfung.“

Okay, nun ist uns allen klar was es bedeutet Beamter auf Widerruf zu sein.

Nun müssen wir klären, welche Ansprüche du hast und welche Absicherung Du als Beamter auf Widerruf benötigst.

Krankenversicherung

Starten wir mit deiner Krankenversicherung. Wie Du sicherlich weißt sind wir hier in Deutschland krankenversicherungspflichtig. Wahrscheinlich warst Du bisher nur in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, da du diese aus deiner Familienversicherung von deinen Eltern übernommen hast.

Du hast zwei Möglichkeiten, zwischen denen Du bei der Krankenversicherung wählen kannst.

1.     Möglichkeit: Du bleibst in der gesetzlichen Versicherung (GKV) und bist dort als freiwilliger Beamter versichert

2.     Möglichkeit: Du schließt eine private Krankenversicherung (PKV) ab und erhältst Leistungen wie ein Privatpatient.

Vorteil PKV zu GKV:

1.     Günstiger Beitrag: die GKV berechnet deinen Beitrag aus Deinem monatlichen Einkommen. Hiervon werden 14% + der Zusatzbeitrag der Krankenkasse genommen. Bei der PKV hingegen hast Du einen festen Betrag (Einkommensunabhängig).

2.     Als Beamter ist man finanziell bessergestellt, wenn man die PKV wählt. Der Grund hierfür ist die Beihilfe, die der Dienstherr für seine Beamten zu zahlen verpflichtet ist. Zwischen 50% und 80% der Kosten werden zunächst vorgestreckt und durch deinen Dienstherren ausgeglichen. Du musst also nur für die restlichen 20% – 50% eine private „Restkostenversicherung“ abschließen.

3.     Du genießt Vorteile eines Privatpatienten, wie beispielsweise freie Arztwahl, ein Einzelbett, Chefarztbehandlung oder kürzere Wartezeiten bei Terminen.

Außerdem gibt es einen Trick deinen Beitrag zusätzlich zu senken und gleiche Leistungen für weniger Geld zu bekommen.

Dieser Trick nennt sich „Anwartschaft“ und lässt sich bereits zu Beginn Deines Studiums für wenig Geld abschließen. Dabei werden Deine Gesundheitsfragen in den ersten Semestern  aufgenommen und eingefroren. Sollte sich Dein Gesundheitszustand bis zum Referendariat verschlechtern, kannst Du auf die „guten“ Gesundheitswerte zurückgreifen, zahlst weniger als mit einem schlechteren Zustand und genießt besserer Leistungen.

Dienstunfähigkeit (DU)

Der zweite Punkt ist deine „Einkommensabsicherung“. Viele meiner Kunden denken: „Ich bin Beamter ich benötige keine Absicherung, denn ich bin über den Staat abgesichert.“ Ja stimmt, aber nur teilweise!

Denn vor dem Beginn deines Referendariats bist Du, wie wir schon geklärt haben, Beamter auf Widerruf.

Was heißt das für Dich? Du hast noch keine Sicherheit, was eine Dienstunfähigkeit (DU) sehr risikoreich machen würde. Wenn du aus irgendeinem Grund nicht mehr arbeiten kannst, entlässt dich der Dienstherr. Solltest du durch eine Dienstbeschädigung oder einen Dienstunfall unfähig werden, dann bekommst Du Geld – den sogenannten Unterhaltsbeitrag. Geregelt ist das in § 38 des Beamtenversorgungsgesetz.

Hier steht:  

1) Ein durch Dienstunfall verletzter früherer Beamter, dessen Beamtenverhältnis nicht durch Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand geendet hat, erhält neben dem Heilverfahren (§§ 33, 34) für die Dauer einer durch den Dienstunfall verursachten Erwerbsbeschränkung einen Unterhaltsbeitrag. Der Anspruch erlischt ab der Gewährung von Altersgeld.

Auf Deutsch gesagt erhältst Du diesen Beitrag nur für die Dauer deiner Einschränkung, maximal bis zum Erhalt deiner Altersrente.

 

2) Der Unterhaltsbeitrag beträgt  1. bei völliger Erwerbsunfähigkeit 66,67 vom Hundert der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge nach Absatz 4, 2. bei Minderung der Erwerbsfähigkeit um wenigstens 25 vom Hundert den der Minderung entsprechenden Teil des Unterhaltsbeitrages nach Nummer 1. […]

 

4) Die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge bestimmen sich nach § 5 (1). Bei einem früheren Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst sind die Dienstbezüge zugrunde zu legen, die er bei der Ernennung zum Beamten auf Probe zuerst erhalten hätte; das Gleiche gilt bei einem früheren Polizeivollzugsbeamten auf Widerruf mit Dienstbezügen.

 

Was steht Dir zu, wenn du als Beamter auf Widerruf dienstunfähig wirst?

Du bekommst zwei Drittel der Bezüge, wenn du Beamter auf Probe bist, sofern du voll erwerbsunfähig bist. Ab 25% erhältst du einen Anteil der Erwerbsunfähigkeit von 2/3. Unter 25% erhältst Du keine Leistung.

Das eigentliche Problem liegt hierbei, dass du entlassen und rückwirkend gesetzlich versicherst wirst, sofern die Dienstunfähigkeit durch eine Krankheit oder Freizeitverletzung aufgetreten ist.

Du musst also voll erwerbsgemindert sein, um eine Leistung zu erhalten. Wenn Du die 5 Jahre Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht erfüllt hast, hast Du keinen Anspruch auf die Hälfte der Erwerbsminderungsrente.

Was kannst Du tun, um dieser Zwickmühle aus dem Weg zu gehen?

Du solltest Dich durch eine Dienstunfähigkeitsversicherung vor der Verbeamtung auf Lebenszeit mit hohen Versicherungssummen gegen das hohe Risiko absichern und sobald du Beamter auf Lebenszeit bist die Versicherungssummen runter schrauben, da dein Bedarf nicht mehr so hoch ist und du mehr Sicherheit hast.

Was ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer DU-Klausel. Die DU-Klausel besagt, dass die Versicherung zahlt, wenn du aus medizinischen Gründen dienstunfähig bist.

Die Beratung ist individuell und sollte auf dich angepasst werden. Vereinbare ganz einfach einen Telefontermin und ich helfen Dir dabei deine persönliche Lösung zu finden. Gerne kannst Du mir auch eine E-Mail unter info@makleragenturfuchs.de schreiben. Mit zahlreichen Aus- und Weiterbildungen habe ich große Kompetenzen im Bereich der Staatsbeamten und des öffentlichen Dienstes erlangt.

Liebe Grüße

Deine Selina 

22.03.2020